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Die Römische Verfassung gab dem Römischen Reich ihre Ordnung und ihre Demokratie.

Römische Verfassung[]

Politisches system

Ein Schema

In der römischen Verfassung stehen drei Verfassungsorgane nebeneinander:

Damals[]

Im Krieg und Frieden liegt die Leitung des Staates voll und ganz in den Händen der jährlich gewählten Konsuln, die aufeinander aufpassen, damit niemand die Macht ergreift und übermütig wird. Hier ist schon die Grundprinzipien der römischen Verfassung, das der Kollegialität (2 Konsuln) und das der Annuität erkennbar.

6 Prätoren sind für die Rechtssprechung zuständig, aufgeteilt in innere und äußere Rechtsangelegenheiten. Die 8 Quästoren regeln die Finanzverwaltung und haben die Aufsicht über die Staatskasse .

Volkstribunen[]

Neben den stehen die sogenannten Volkstribunen, die insbesondere die Rechte des unteren Volkes wahren sollen. Von diesen gab es anfangs zwei, später jedoch zehn. Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate beizustehen und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch der Konsuln, ihr Veto einlegen. Zudem hatten sie das Recht, die Volksversammlung einzuberufen und später sogar den Senat zu versammeln. Caesar schaffte diese kurzzeitig ab. Die Volkstribunen waren nur von Plebejern besetzt.

Senat und Volksversammlungen[]

Der Römische Senat ist aus dem Ältestenrat des Adels hervorgegangen. Er bildet die Rechtsversammlung von ausgewählten ehemaligen Beamten, welche jedoch eigentlich nur die amtierenden Beamten beraten sollten. Dennoch konnten sich die Beamten den Weisungen des Senats kaum widersetzen, da ihm erfahrene Politiker angehören, deren Autorität allgemein geschätzt wird. Ursprünglich hatte der Senat ca.300 Mandate, seit dem Diktator Lucius Cornelius Sulla 600 Mandate und unter Gaius Julius Caesar vorübergehend 900 Mandate. Der Senat verwaltet zusätzlich zu seiner beratenden Funktion die Provinzen des Reiches.

Die Volksversammlung ist eine politische Errungenschaft der Ständekämpfe in der römischen Politik. Ihre Wurzeln gehen aber bis auf den König Servius Tullius zurück, der das Volk - wie auch das Militär - in Klassen einteilte. Jede Zenturie bildete ursprünglich eine Hundertschaft des Heeres und wurde streng nach einem bestimmten Mindestvermögen einer Klasse zugeteilt. Daher haben die oberen Zenturies bedeutend weniger Mitglieder als die unteren, nicht so vermögenden. Jede Zenturie verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme, so dass die 18 Ritterzenturien (Reiter) und die 8o Zenturien der 1. Klasse (Fußsoldaten) bereits über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügen, obwohl sie nur einen Bruchteil der im Grunde Stimmberechtigten ausmachen. Auch in der Volksversammlung konzentriert sich also die politische Macht in der Spitze. Die Volksversammlung wählt die wichtigen Magistrate, hat gesetzgebende Gewalt und tritt in Rechtsfällen, die den Gesamtstaat betreffen, als Richterkollegium auf.

Liktoren[]

Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Zum Zeichen ihrer Macht trugen sie Rutenbündel, in deren Mittel ein Beil steckt. Sie symbolisieren die Macht der obersten Beamten über Leben und Tod und die Befugnis zur Anwendung der Todesstrafe auch bei Römischen Bürgern, was allen anderen per Gesetz streng verboten war.

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